Akupunktur
Von den gesetzlichen Krankenkassen
wurden eigentlich große Studien veranlasst,
die fehlende Wirksamkeit dieser Methode zu
beweisen. Begonnen wurde mit Studien zur
Behandlung der Lendenwirbelsäule und des
Knies. Nachdem sich aber herausstellte, dass die
Akupunktur hier genauso wirksam ist wie die
schulmedizinische Behandlung mit Schmerz-
medikamenten, aber kaum Nebenwirkungen
bietet, wurden die Kosten zur Behandlung
dieser beiden Gebiete zwar in den Leistungs-
katalog aufgenommen (mind. 6 Monate Be-
schwerden, max. 15 Sitzungen), Studien über
die Wirksamkeit bei anderen Anwendungs-
möglichkeiten aber nicht mehr zugelassen !?!
Der Nutzen der Akupunktur bei Kopfschmerz,
“Tennisellbogen”, anderen Wirbelsäulen- und
Extremitätenschmerzen, Übelkeit z. B. in der
Schwangerschaft und vielen anderen
Bereichen ist aber gut belegt.
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