In der Presse lesen Sie immer wieder, dass die gesetzlichen Krankenkassen Ihnen alles Notwendige zur Verfügung stellen würden.
Leider zeigt sich bei genauem Hinsehen aber,dass im "Kleingedruckten" durchaus viele Leistungen als nicht verordnungsfähig ausgeschlossen sind um Geld zu sparen. Genauso wenig wie für Patienten älter
als 12 Jahre z. B. Grippemedikamente oder der Gesundheitscheck vor Eintritt des 35. Lebensjahrs bezahlt werden, gilt dies auch für Akupunktur außerhalb der Anwendung bei Knie- oder
Lendenwirbelsäulenbeschwerden oder Vorsorgeleistungen außerhalb einer konkreten Beschwerdesymptomatik. Obwohl sich das Wohlbefinden z. B. durch "Aufbauinfusionen" durchaus bessern lässt, hat die
gesetzliche Krankenkasse diese Maßnahmen aus ihren Leistungskatalogen entfernt.
Wir wollen Sie einerseits kritisch informieren,Ihnen aber auch die Möglichkeit geben,diese Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Zunächst müssen wir aufgrund unserer Berufsordnung einen schriftl. Behandlungsvertrag mit Ihnen schließen. Auch dürfen wir dies nicht kostenlos bzw. unter den Sätzen der Gebührenordnung
anbieten und müssen aus wirtschaftlichen Gründen unsere Materialeinkaufskosten an Sie weitergeben.
Allerdings haben wir die Kosten so günstig wie möglich kalkuliert, denn wir sehen dieses Angebot nicht als wesentliche Einnahmequelle sondern als Service an unseren Patienten.
Sprechen Sie uns gerne darauf an.
Ihr Praxisteam